Sonderabschreibung bei PV Anlagen

Wenn Sie in Photovoltaik investieren, fragen Sie sich sicherlich, wie Sie dieses Investment steuerlich absetzen können. Die Sonderabschreibung für PV Anlagen bietet die Möglichkeit, zusätzlich zu AfA und IAB weitere 20% Steuern zu sparen.

Was ist die Photovoltaik Sonderabschreibung?

Die Photovoltaik Sonderabschreibung gemäß §7g Abs. 5 EStG ermöglicht es Ihnen, im Anschaffungsjahr und in den folgenden vier Jahren erhebliche Steuervorteile zu nutzen.

Sie können insgesamt 40% der Kaufsumme Ihrer Photovoltaikanlage per Sonderabschreibung steuerlich geltend machen. Diese 40% können Sie flexibel über die fünf Jahre verteilen. So entscheiden Sie selbst, in welchem Jahr Sie höhere oder geringere Steuervorteile in Anspruch nehmen. Eine gleichmäßige Verteilung oder die Nutzung der gesamten 40% in einem Jahr ist ebenfalls möglich. Die Sonderabschreibung Ihrer PV Anlage bietet Ihnen somit große Flexibilität.

Die Sonderabschreibung PV Anlagen beeinflusst auch die lineare Abschreibung und die AfA Photovoltaikanlage. Nach Inanspruchnahme der Sonderabschreibung muss der Restwert für die lineare Abschreibung nach Ablauf der 5-jährigen Sonderabschreibung neu berechnet werden.

In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik, mit dem Sie bewegliche Wirtschaftsgüter zu 50% in einem Jahr abschreiben können, haben Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten der Solaranlage zu 62% in einem Kalenderjahr abzuschreiben.

Auf diese Weise reduziert sich der Restbetrag durch die Photovoltaik Sonderabschreibung deutlich schneller.

Steuerliche Änderungen durch das EEG 2023

Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 haben sich wichtige steuerliche Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen geändert. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp, sofern sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Zudem ist der selbst verbrauchte Strom aus solchen Anlagen nun einkommensteuerfrei. Diese Neuerungen beeinflussen die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen und können sich auch auf die Anwendung der Photovoltaik Sonderabschreibung auswirken.

Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlagen unter 30 kWp

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp gelten seit 2023 besondere steuerliche Regelungen. Da sowohl die Einnahmen aus der Einspeisevergütung als auch der Eigenverbrauch steuerfrei sind, entfällt die Möglichkeit, die Anschaffungskosten im Rahmen der Photovoltaik Sonderabschreibung abzusetzen. Die Abschreibung ist nur noch für Anlagen über 30 kWp oder für solche, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, möglich. Es ist daher wichtig, die aktuelle Gesetzeslage zu berücksichtigen, wenn Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer PV-Anlage planen.

Voraussetzungen für die Sonderabschreibung Photovoltaik

  • Unternehmertum: Die Photovoltaikanlage muss als Gewerbebetrieb geführt werden, damit Sie die Sonderabschreibung PV Anlage anwenden können.
  • Volleinspeisung: Die PV Anlage darf nicht privat genutzt werden. Um von der Photovoltaik Sonderabschreibung zu profitieren, müssen Sie den erzeugten Strom gewerblich in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
  • Höchstgrenze: Ihr jährliches Anlagevermögen darf 241.000 € nicht überschreiten, wenn Sie als Investor von der Sonderabschreibung PV Anlage profitieren möchten.
  • Mindestens ein Jahr Betrieb: Die Photovoltaikanlage muss mindestens ein Jahr lang in Betrieb sein, damit Sie die 20% Sonderabschreibung Photovoltaik erhalten können.

Rechenbeispiel zur Sonderabschreibung PV Anlage

Ein Beispiel verdeutlicht die Möglichkeiten der Sonderabschreibung PV Anlage:

Sie erwerben im Jahr 2024 über ein Solar Direktinvestment eine Photovoltaikanlage für 100.000 € und nehmen diese noch im selben Jahr in Betrieb. Für das folgende Jahr, also 2025, erwarten Sie höhere Gewinne aus anderen Einnahmequellen.

Um diese Gewinne steuerlich zu mindern, nutzen Sie für 2024 lediglich 2% der Sonderabschreibung Photovoltaik. Für das Jahr 2025 beanspruchen Sie 12% der Sonderabschreibung. Die restlichen 6% verteilen Sie auf die darauffolgenden Jahre.

  • 2024: Sie profitieren von 2.000 € steuerlichen Vorteilen bei Anschaffungskosten von 100.000 €.
  • 2025: Sie sparen 14.000 € an Steuern.
  • Die nächsten 3 Jahre: Sie profitieren nochmals von 6.000 € durch die Sonderabschreibung Photovoltaik.

Die Sonderabschreibung PV Anlage ist besonders sinnvoll, wenn Sie voraussehen können, wann Sie hohe Gewinne ausgleichen müssen. Aber auch generell ist sie vorteilhaft, da Sie insgesamt 20% zusätzliche Steuern einsparen können.

JahrSonderabschreibung (%)Steuerlicher Vorteil (€)
20242%2.000 €
202512%14.000 €
20262%2.000 €
20272%2.000 €
20282%2.000 €
Summe20%22.000€

Wann lohnt sich die Sonderabschreibung für PV-Anlagen?

Die Sonderabschreibung für PV-Anlagen lohnt sich besonders, wenn Sie hohe steuerpflichtige Gewinne ausgleichen möchten, da Sie damit Ihre Steuerlast im Anschaffungsjahr und in den folgenden vier Jahren erheblich reduzieren können.

Wann kann man die Sonderabschreibung für PV-Anlagen anwenden?

Sie können die Sonderabschreibung anwenden, wenn die PV-Anlage gewerblich betrieben wird, der erzeugte Strom vollständig ins öffentliche Netz eingespeist wird, Ihr Anlagevermögen unter 241.000 € liegt und die Anlage mindestens ein Jahr in Betrieb ist.

Kann eine PV-Anlage degressiv abgeschrieben werden?

Nein, eine PV-Anlage wird in der Regel linear abgeschrieben; die degressive Abschreibung ist für PV-Anlagen nicht vorgesehen.

Wie oft und über welchen Zeitraum kann man die Sonderabschreibung für PV-Anlagen nutzen?

Die Sonderabschreibung kann einmalig über einen Zeitraum von fünf Jahren genutzt werden, wobei Sie insgesamt 20% der Anschaffungskosten flexibel auf diese Jahre verteilen können.

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