Steuern sparen als Angestellter

Nutzen Sie Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.200€, optimieren Sie Ihre Steuerklassenwahl und machen Sie private Vorsorge sowie Investments wie PV-Anlagen steuerlich geltend. Mit einer systematischen Belegsammlung und den richtigen Investitionen können Angestellte tausende Euro an Steuern pro Jahr sparen.

Steuern sparen als Angestellter – Möglichkeiten in 2024

Die auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesene Lohnsteuer muss kein Grund zur Besorgnis sein. Sie können bereits gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen, indem Sie von Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten Gebrauch machen. Wichtig dabei ist: Die Nutzung dieser steuerlichen Instrumente ist vollkommen legal und vom Gesetzgeber sogar erwünscht—es handelt sich nicht um Steuerhinterziehung. 

Ihre individuelle Lebenssituation und die Aufwendungen, die Sie für die Erzielung Ihres Einkommens tätigen, werden nicht pauschal, sondern persönlich betrachtet. Haben Sie zum Beispiel einen langen Arbeitsweg oder häufige Dienstreisen, die mit höheren Kosten verbunden sind, werden diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt und mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend. Das Steuerrecht nimmt zudem besondere Rücksicht auf Familien, indem es Kinder und die gegenseitige finanzielle Unterstützung von Ehepartnern steuerlich begünstigt. 

Darüber hinaus fördert der Staat erwünschtes Verhalten, indem er beispielsweise Spenden als steuermindernd anerkennt. Sie sehen also: Steuern zu sparen ist als Angestellter nicht nur möglich, sondern auch gewollt. Es ist daher sinnvoll, die bestehenden Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Tipps zum Steuern sparen als Angestellter

Um als Angestellter Ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren, gibt es einige grundlegende Tipps, die Sie beachten sollten. Diese helfen Ihnen dabei, das Maximum an legaler Steuerersparnis herauszuholen.

Die richtige Steuerklasse wählen

Die Wahl Ihrer Steuerklasse hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie Ihr Einkommen besteuert wird. Als verheiratetes Paar haben Sie die Möglichkeit, durch die optimale Kombination der Steuerklassen die steuerliche Belastung Ihres Haushalts zu minimieren. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr—insbesondere wenn einer von Ihnen mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens erzielt—kann die Kombination der Steuerklassen III und V vorteilhaft sein. Bei ähnlich hohen Einkommen empfiehlt sich die Kombination IV/IV, eventuell mit dem Faktorverfahren, um eine genauere Steuerberechnung zu ermöglichen.

Um herauszufinden, welche Steuerklassenkombination für Sie und Ihren Ehepartner am günstigsten ist, sollten Sie die verschiedenen Optionen durchrechnen oder von einem Experten berechnen lassen. Die gewünschte Kombination können Sie dem Finanzamt mitteilen; ohne entsprechende Meldung werden frisch Verheiratete automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft.

Steuererklärung abgeben

Auch wenn Sie Ihr Einkommen ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen und die Abgabe einer Steuererklärung für Sie freiwillig ist, lohnt es sich dennoch, eine Steuererklärung einzureichen. Durch das Einreichen können Sie möglicherweise Rückerstattungen in drei- bis vierstelliger Höhe erhalten. Sollten Sie bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben, besteht die Möglichkeit, diese bis zu vier Jahre rückwirkend nachzureichen und so eventuelle Steuerrückzahlungen zu erhalten.

Steuerberater oder Steuersoftware nutzen

Falls Ihnen der Gedanke an die Steuererklärung Unbehagen bereitet, müssen Sie diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Ein Steuerberater kann die Steuererklärung für Sie übernehmen und dabei sicherstellen, dass Sie alle möglichen Vorteile ausschöpfen. Alternativ können Sie auch eine Steuersoftware nutzen, die kostengünstiger ist und Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Da die Steuersituation von Angestellten in der Regel nicht allzu komplex ist, ist dies eine praktische Option, um Steuern zu sparen. Zudem können Sie die Kosten für den Steuerberater oder die Steuersoftware in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Belege sorgfältig aufbewahren

Für alle Ausgaben und Aufwendungen, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben möchten, kann das Finanzamt Nachweise verlangen. Daher ist es wichtig, Belege ordentlich zu sammeln und zu organisieren, um bei Bedarf schnell darauf zugreifen zu können. Obwohl Sie die Belege in der Regel nicht unaufgefordert einreichen müssen, sollten Sie sie für eventuelle Rückfragen griffbereit halten. Dies hilft auch dabei, keine abzugsfähigen Posten in der Steuererklärung zu übersehen.

Ausgaben strategisch planen und Vorträge nutzen

Viele steuerliche Abzugsmöglichkeiten haben Höchstgrenzen. Es ist daher sinnvoll, Ihre Ausgaben so zu planen, dass Sie diese Grenzen jährlich voll ausschöpfen. Überlegen Sie, ob es möglich ist, bestimmte Ausgaben vorzuziehen oder auf das nächste Jahr zu verschieben. Bei Handwerkerleistungen können Sie beispielsweise durch getrennte Rechnungen für unterschiedliche Arbeiten die Kosten auf zwei Steuerjahre verteilen und somit in beiden Jahren den maximalen Steuerabzug nutzen.

Auch der Zeitpunkt persönlicher Ereignisse kann steuerliche Vorteile bringen. Eine Heirat im Dezember ermöglicht es Ihnen, das Ehegattensplitting rückwirkend für das gesamte Jahr zu nutzen, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Während Angestellte Verlustvorträge nur eingeschränkt nutzen können, besteht die Möglichkeit des Spendenvortrags. Sollten Ihre Spenden in einem Jahr den absetzbaren Höchstbetrag überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag in das nächste Steuerjahr vortragen lassen und dort steuerlich geltend machen.

Steuern sparen als Angestellter – Welche Ausgaben können Sie absetzen?

Als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer Steuererklärung zahlreiche beruflich bedingte Ausgaben geltend zu machen. Diese sogenannten Werbungskosten reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und können zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Standardmäßig berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich, diese detailliert in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Steuerersparnis bei 100.000€ Jahresgehalt
Werbungskosten Betrag Steuerersparnis (42%)
Pendlerpauschale (30km) 3.420€ 1.436€
Homeoffice (120 Tage) 720€ 302€
Arbeitsmittel 800€ 336€
Weiterbildung 1.500€ 630€
Summe real 6.440€ 2.705€
Werbungskostenpauschale -1.200€ -504€
Zusätzliche Steuerersparnis 5.240€ 2.201€

 

Arbeitsweg

Die Entfernungspauschale ist ein bekanntes Instrument, um die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich zu berücksichtigen. Sie können für jeden Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit 30 Cent bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 38 Cent pro Kilometer. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel Sie nutzen oder welche tatsächlichen Kosten Ihnen entstehen.

Ausnahmen bestehen lediglich für Taxifahrten und Flugreisen, die nicht über die Entfernungspauschale abgerechnet werden können. Beachten Sie, dass Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro angesetzt werden können. Sollten Ihre Kosten darüber hinausgehen, können Sie die höheren Beträge nur für Fahrten mit dem eigenen Pkw geltend machen und müssen diese entsprechend nachweisen.

Arbeitsmittel

Müssen Sie für Ihren Beruf Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel wie einen Laptop anschaffen, können Sie diese Ausgaben steuerlich absetzen. Arbeitsmittel mit einem Wert von bis zu 800 Euro netto können Sie sofort in voller Höhe absetzen.

Liegt der Anschaffungswert darüber, müssen die Kosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wichtig ist, dass Sie nur die Kosten absetzen können, die Sie selbst getragen haben. Zuschüsse vom Arbeitgeber müssen von den absetzbaren Beträgen abgezogen werden.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Wenn Sie regelmäßig im Homeoffice arbeiten und ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, können Sie hierfür bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Auch ohne separates Arbeitszimmer können Sie seit dem Steuerjahr 2023 eine Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag ansetzen, maximal jedoch für 210 Tage im Jahr. Dies bietet Ihnen eine zusätzliche Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Bewerbungs- und Umzugskosten

Ein Arbeitsplatzwechsel kann Ihnen ebenfalls steuerliche Vorteile bringen. Bewerbungskosten können Sie entweder pauschal oder in tatsächlicher Höhe absetzen. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, können Sie die Umzugskosten pauschal ohne Einzelnachweis steuerlich geltend machen. Für Ehepaare und Familien mit Kindern sind die Pauschalbeträge dabei entsprechend höher, was Ihnen zusätzliche Steuervorteile bietet.

Doppelte Haushaltsführung

Unterhalten Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort, können Sie Kosten von bis zu 1.230 Euro monatlich steuerlich absetzen. Neben der Miete können auch Nebenkosten und Aufwendungen wie die Zweitwohnsitzsteuer berücksichtigt werden. Diese Regelung ist besonders relevant, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz behalten und am Arbeitsort eine zusätzliche Unterkunft benötigen.

Dienstreisen

Für beruflich bedingte Reisen können Sie Verpflegungspauschalen ansetzen. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden stehen Ihnen 28 Euro pro Tag zu, bei mehr als 8 Stunden sind es 14 Euro. Diese Pauschalen gelten unabhängig von Ihren tatsächlichen Ausgaben. Sollten Sie mit Ihrem privaten Pkw reisen, können Sie die Fahrtkosten analog zur Entfernungspauschale geltend machen.

Fort- und Weiterbildungskosten, Fachliteratur und Mitgliedsbeiträge

Investitionen in Ihre berufliche Entwicklung können Sie ebenfalls steuerlich nutzen. Kosten für Fort- und Weiterbildungen sowie für berufsbezogene Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar. Zudem können Sie Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und berufliche Verbände steuerlich geltend machen. Diese Ausgaben reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und führen somit zu einer geringeren Steuerlast.

Steuern sparen durch geldwerte Vorteile für Gutverdiener

Wenn Sie zu den Gutverdienern zählen, kann eine klassische Gehaltserhöhung oft weniger effektiv sein, da ein erheblicher Teil durch Steuern und Sozialabgaben aufgezehrt wird. In solchen Fällen ist es sinnvoll, statt einer reinen Gehaltserhöhung über geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung zu verhandeln. Diese Zusatzleistungen erhöhen Ihren Nettolohn und bieten gleichzeitig steuerliche Vorteile, da sie oft geringer besteuert werden oder sogar steuerfrei sind.

Private Ausgaben steuerlich nutzen

Nicht nur beruflich bedingte Ausgaben können Sie von der Steuer absetzen; auch bestimmte private Ausgaben bieten Potenzial zum Steuern sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Investitionen oder Ausgaben im privaten Bereich steuerlich geltend machen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Steuern sparen durch Investieren“.

Private Ausgaben und Vorsorge

Altersvorsorge

Beiträge zur Altersvorsorge können Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Private Altersvorsorgeprodukte wie die Rürup-Rente sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar. Auch die Riester-Rente bietet steuerliche Vorteile und kann bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Eine betriebliche Altersvorsorge, die über Ihren Arbeitgeber läuft, reduziert direkt Ihr Bruttoeinkommen und wirkt sich somit steuermindernd aus. Diese Form der Altersvorsorge ist besonders attraktiv, da Sie von steuerlichen Begünstigungen profitieren und gleichzeitig für Ihre Zukunft vorsorgen.

Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast senken. Dazu zählen beispielsweise Renovierungsarbeiten, Reparaturen, Gartenpflege oder Reinigungsdienste in Ihrem privaten Haushalt. Durch das Ansetzen dieser Ausgaben profitieren Sie von Steuererstattungen und fördern gleichzeitig qualifizierte Dienstleistungen.

Steuern sparen durch Spenden und soziale Beiträge

Indem Sie spenden, können Sie nicht nur Gutes tun, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. Bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Besonders attraktiv sind Spenden an politische Parteien: Hier können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 1.650 Euro (für Einzelveranlagte) bzw. 3.300 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare) 50 Prozent der gespendeten Summe direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Beträge, die darüber hinausgehen, können Sie zusätzlich bis zu den genannten Höchstbeträgen vom zu versteuernden Einkommen absetzen. So verbinden Sie soziales Engagement mit finanziellen Vorteilen.

 

Renditestarke Investments wie PV-Anlagen oder Batteriespeicher bieten nicht nur attraktive Steuervorteile, sondern schaffen auch echte Werte. So sparen Sie nicht nur Steuern, sondern bauen gleichzeitig Vermögen auf.

Investieren statt nur Ausgeben: Steuern sparen als Angestellter mit renditestarken Anlagen

Anstatt lediglich Ausgaben zu tätigen, um Ihre Steuerlast zu mindern, ist es als Angestellter wesentlich effektiver, in renditestarke Investitionen zu investieren, die zugleich erhebliche Steuervorteile bieten. Durch kluge Anlageentscheidungen können Sie nicht nur Steuern sparen, sondern auch langfristig Vermögen aufbauen.

Besonders Investitionen in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und denkmalgeschützte Immobilien eröffnen Ihnen attraktive Möglichkeiten, von staatlichen Förderungen und steuerlichen Begünstigungen zu profitieren, während Sie gleichzeitig eine solide Rendite erzielen. Diese Investments verbinden finanzielle Vorteile mit nachhaltigem Handeln und sind somit eine sinnvolle Alternative zu reinen Steuersparmaßnahmen.

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Steuern sparen als Angestellter durch Photovoltaik-Investitionen mit IAB

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter bereits vor der eigentlichen Investition steuermindernd geltend zu machen. Dies führt zu einer Reduzierung Ihres zu versteuernden Einkommens im aktuellen Jahr und schafft finanziellen Spielraum für zukünftige Investitionen.

Wie können Sie als Angestellter den IAB nutzen?

Auch als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, vom IAB zu profitieren. Wenn Sie in eine Photovoltaikanlage investieren und diese gewerblich betreiben, gelten Sie steuerlich als Unternehmer. Dadurch können Sie den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen und Ihre Steuerlast signifikant reduzieren.

Steuervorteile durch Investition in Photovoltaikanlagen

Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist nicht nur ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, sondern auch eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen. Durch die Kombination von IAB und weiteren Abschreibungsmöglichkeiten maximieren Sie Ihre Steuerersparnis.

Beispielrechnung:

  • Geplante Investition in eine Photovoltaikanlage: 100.000 €
  • IAB (50 % von 100.000 €): 50.000 € können vorab steuermindernd abgesetzt werden
  • Angenommener persönlicher Steuersatz: 40 %
  • Steuerersparnis im Jahr der IAB-Bildung: 40 % × 50.000 € = 20.000 €

Bereits gezahlte Steuern zurückholen

Durch die Verringerung Ihres zu versteuernden Einkommens können Sie bereits gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerhalten. Dieses zusätzliche Kapital verbessert Ihre Liquidität und kann direkt in die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage fließen.

Zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten erhöhen den Steuervorteil

Neben dem Investitionsabzugsbetrag stehen Ihnen weitere Abschreibungen zur Verfügung:

  • Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: Sie können zusätzlich 20 % der Anschaffungskosten über fünf Jahre verteilt abschreiben.
  • Lineare Abschreibung: Den verbleibenden Restwert der Anlage schreiben Sie über 20 Jahre mit jährlich 5 % ab.

Durch diese Abschreibungskombination erhöhen Sie Ihre Steuerersparnis und steigern die Rentabilität Ihrer Investition erheblich.

Einnahmen durch Einspeisevergütung und steuerliche Behandlung

Wenn Sie den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung. Diese Einnahmen sind bis zu 410 € jährlich steuerfrei. Sollten Ihre Einnahmen diesen Betrag überschreiten, können Sie dennoch Betriebsausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Abschreibungen geltend machen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

Steuern sparen als Angestellter mit Denkmalimmobilien

Neben den gängigen Methoden, durch Werbungskosten und private Ausgaben Steuern zu sparen, bietet die Investition in Denkmalimmobilien eine besonders attraktive Möglichkeit für Angestellte. Dieses Investment bringt erhebliche steuerliche Vorteile mit sich und wird daher oft als eines der letzten legalen Steuersparmodelle bezeichnet. Der Staat fördert den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden und unterstützt Investoren mit steuerlichen Anreizen.

Als Angestellter können Sie von diesen Vorteilen profitieren. Durch die speziellen Abschreibungsmöglichkeiten kann eine Investition in eine Denkmalimmobilie zu einem deutlich höheren Vermögenszuwachs führen—man spricht hier von bis zu 100.000 Euro mehr im Vergleich zu einer herkömmlichen Immobilie. Wenn Sie also eine effektive Strategie suchen, um Steuern zu sparen und gleichzeitig sinnvoll zu investieren, ist eine Denkmalimmobilie eine ausgezeichnete Option.

Steuern sparen dank Denkmal-AfA

Die steuerlichen Vorteile bei Denkmalimmobilien ergeben sich vor allem durch die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Investieren Sie in eine denkmalgeschützte Immobilie und vermieten diese, können Sie 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren von der Steuer absetzen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Abschreibung der Altsubstanz sowie die Absetzung von Zinskosten steuerlich geltend zu machen. Diese Kombination führt zu erheblichen Steuerminderungen und erhöht die Rentabilität Ihres Investments.

Vergleich: Denkmal-AfA, Investitionsabzugsbetrag (IAB) vs. AfA von Photovoltaikanlagen

Während die Denkmal-AfA Ihnen erlaubt, Sanierungskosten schnell und umfassend abzuschreiben, bieten auch andere Investitionen wie Photovoltaikanlagen interessante steuerliche Vorteile. Beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter, zu denen Photovoltaikanlagen zählen, bereits vor der Anschaffung steuermindernd geltend machen. Nach der Investition profitieren Sie zusätzlich von Sonderabschreibungen und der linearen AfA über die Nutzungsdauer der Anlage.

Der Hauptunterschied liegt in der Art und Höhe der Abschreibung:

  • Denkmal-AfA: Ermöglicht eine hohe Abschreibung der Sanierungskosten in kurzer Zeit (100 % über 12 Jahre), was zu einer schnellen Steuerentlastung führt.
  • IAB und AfA bei Photovoltaikanlagen: Bieten steuerliche Vorteile durch Vorab-Abzüge und kontinuierliche Abschreibungen über die Nutzungsdauer, was langfristige Steuerersparnisse ermöglicht.

Beide Modelle haben ihre spezifischen Vorteile und können je nach persönlicher Situation und Investitionsziel sinnvoll eingesetzt werden. Während die Denkmal-AfA sich besonders für hohe, einmalige Steuervorteile eignet, bietet die Investition in Photovoltaikanlagen mit dem IAB eine Kombination aus sofortigen und langfristigen Steuervorteilen sowie Einnahmen durch Stromerzeugung.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine steuerliche Beratung darstellen und diese auch nicht ersetzen können. Für die Bewertung Ihrer individuellen Situation stehen Ihnen qualifizierte Steuerberater zur Verfügung. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieses Inhalts können wir keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen.

 

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FAQs

Besonders ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597€ (Spitzensteuersatz 42%) wirken sich Steuerersparnisse stark aus.

Nein, aber bei komplexeren Sachverhalten wie Investments ist professionelle Beratung sinnvoll. Die Kosten sind zudem steuerlich absetzbar.

Häufig übersehen werden Kosten für Homeoffice, Arbeitsmittel, Bewerbungen und Fachliteratur.

Belege sollten mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden, bei Investments bis zu 10 Jahre.

Ja, Ehepaare können Investments gemeinsam tätigen und die Steuervorteile entsprechend ihrer Einkommenssituation optimal verteilen.

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